Zugang zu anderen Deutschsprachigen...

...erhaltet ihr über uns! Seid dabei, wenn wir wieder mal wandern, minigolfen oder uns zum Afterwork treffen. Unsere Shortlist der besten Aktivitäten gibts hier...

Veranstaltungen & Aktivitäten 2024

Mit dem neuen Jahr und sehr viel Tatendrang sowievoller Elan blicken wir auf die vor uns liegenden Monate. Weitere Details zu unseren vielseitigen Veranstaltungen und Aktivitäten gibt´s hier 

Gründe für eine Mitgliedschaft...

...gibt es viele. Wir verfügen über einen grossen Erfahrungsschatz in Schweden. Unsere Treffen sind stets ungezwungen und bereichernd. Aussagen ehemaliger Mitglieder findet ihr hier...

Soziale Medien? Da findet ihr uns auch...

 

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Migrationsverket - Ausländerbehörde

Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ist das Migrationsverket zuständig.

EU-Bürger, die in Schweden studieren oder arbeiten wollen und selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, haben automatisch Aufenthaltsrecht und müssen sich nicht beim Migrationsverk anmelden.

EU-Bürger, die zu ihren in Schweden lebenden Familieangehörigen ziehen, beantragen beim Migrationsverk eine Aufenthaltserlaubnis. Als Familienangehörige zählen u.a. Ehepartner, Partner und Kinder unter 18 Jahren.