Migrationsverket - Ausländerbehörde

Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ist das Migrationsverket zuständig.

EU-Bürger, die in Schweden studieren oder arbeiten wollen und selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, haben automatisch Aufenthaltsrecht und müssen sich nicht beim Migrationsverk anmelden.

EU-Bürger, die zu ihren in Schweden lebenden Familieangehörigen ziehen, beantragen beim Migrationsverk eine Aufenthaltserlaubnis. Als Familienangehörige zählen u.a. Ehepartner, Partner und Kinder unter 18 Jahren.